Rechtsprechung
BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56 |
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 § 7
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 275
Wird zitiert von ... (94)
- BVerwG, 26.04.1961 - VI C 165.59
Rechtsmittel
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59][301]) ist Rückschau auf die zeitlich vorhergehenden Ernennungen und Beförderungen zu halten, weil sich hieraus Rückschlüsse auch hinsichtlich der nachfolgenden Gestaltung der Laufbahn des Beamten ergeben können.Denn das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß eine Ernennung oder Beförderung dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in einer Weise bestimmen ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].
Eine die Beweislast zuungunsten des Betroffenen umkehrende tatsächliche Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur bei der Anwendung der sogenannten NS-Förderungserlasse auf "Alte Kämpfer" (vgl. hierzu das Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - und das Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 60.58 -) und für das Fortwirken politischer Beweggründe einer vorangegangenen Ernennung oder Beförderung auf die nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen gelten lassen (vgl. BVerwGE 3, 10 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 18/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; Beschluß vom 16. Januar 1959 - BVerwG VI C 398.57 - vgl. auch zum Unterschied zwischen Wahrscheinlichkeitsbeweis [tatsächliche Vermutung] und dem bei typischen Geschehens ablaufen in Betracht kommenden prima-facie-Beweis das Urteil vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 - mit Nachweisen).
Die an diese das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindende Feststellung geknüpfte, nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die für die Beförderung zum Oberinspektor maßgeblichen politischen Motive auch bei der späteren Beförderung des Klägers zum Postamtmann im Jahre 1941 überwiegend wirksam geblieben sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [113-115]; 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).
Diese Ausführungen könnten den Anschein erwecken, als ob das Berufungsgericht nicht genügend die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beachtet hätte, nach der es nicht ausgeschlossen ist, daß für eine spätere, insbesondere die letzte Ernennung oder Beförderung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die engen Beziehungen des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern sachgerechte Beweggründe ausschlaggebend geworden sind (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 -, Buchholz BVerwG 234, G 131 § 7 Nr. 29 und BVerwGE 5, 275 [277]).
- BVerwG, 25.11.1959 - VI C 40.57
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]geprüft, ob die umstrittenen Beförderungen des Klägers zum Postamtmann, Postrat, Oberpostrat und zum Oberpostdirektor aus sachlichen Beweggründen oder überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden sind.Denn wenn es auch in erster Linie auf die letzte Rechtsstellung des Beamten ankommt, so wird es zur Erforschung der Beweggründe der Ernennungsbehörde, welche dem Beamten diese Rechtsstellung eingeräumt hat, in der Regel geboten sein, Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Beamten zu halten und auf diese Weise festzustellen, ob er schon vor dem letzten Ernennungs- oder Beförderungsakt aus politischen Gesichtspunkten bevorzugt, befördert worden ist und ob derartige Gründe bei der späteren Gestaltung seiner Laufbahn fortgewirtk haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [19] 3, 110 [113]; 5, 61; 5, 275, 8, 296 [301]).
Bei der Überprüfung der Laufbahn des Klägers nach 1933 hat das Berufungsgericht - ebenfalls in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 3, 110 [113-115]; 5, 275 [278, 279] 8, 303 [307]) - auch die tatsächliche Vermutung herangezogen, daß die für die Betrauung des Klägers mit dem wichtigen Posten eines Personalbürovorstehers maßgebenden politischen Motive auch bei den nachfolgenden Beförderungen fortgewirkt haben, im angefochtenen Urteil ist nicht verkannt, daß diese tatsächliche Vermutung sich sowohl auf eine frühere Ernennung oder Beförderung als auch auf einen anderen beamtenrechtlichen Vorgang, wie hier auf die Versetzung des Klägers zur Reichspostdirektion nach Köln und auf seine aus politischen Gründen erfolgte Beauftragung mit der neu geschaffenen wichtigen Stelle eines Personalbürovorstehers, gründen kann (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 -, vom 9. Mai 1958 - BVerwG VI C 327.56 - und vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 -).
Ob die streitigen Beförderungen wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden sind, ist im übrigen eine Frage der tatsächlichen Würdigung, wobei die Eigenschaft des Klägers als "alter Kämpfer" bereits ein gewichtiges Beweisanzeichen für das Überwiegen politischer Beweggründe in seiner Laufbahn nach 1933 darstellt (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59][301]).
- BVerwG, 02.02.1967 - VI B 11.66
Vorliegen einer die (materielle) Beweislast umkehrenden tatsächlichen Vermutung …
Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angegriffene Urteil nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1960 - BVerwG VI B 38.60 - und den Urteilen vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - (DVBl. 1956 S. 335 ), vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 63.56 - (BVerwGE 5, 275) und vom 20. Mai 1959 - BVerwG VI C 188.56 - (BVerwGE 8, 296) ab.Das Berufungsgericht nimmt dabei Bezug auf BVerwGE 5, 275 und die Urteile vom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 341.57 - und vom 10. Oktober 1963 - BVerwG II C 46.61 -.
Es begründet jedoch in demselben Satz diese "Vermutung" damit, die Tatsache, daß Adam W. seit dem 1. September 1929 zum Kreis der "alten Kämpfer" gehört habe und von 1930 bis 1933 das einzige der NSDAP angehörige Stadtratsmitglied gewesen sei, bilde ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür, daß seine Ernennung überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen sei, und verweist hierzu auf BVerwGE 5, 275; 8, 2 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]96. Hinzu komme, daß Adam W. von Seiten der NSDAP für das Amt des Bürgermeisters vorgeschlagen worden sei.
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 5, 275) davon ausgegangen, es bestehe eine tatsächliche Vermutung, daß die bei einer Ersternennung (hier Bestellung zum kommissarischen und zum ehrenamtlichen Bürgermeister) überwiegend wirksam gewordenen politischen Beweggründe bei einer späteren darauf aufbauenden weiteren Ernennung überwiegend wirksam geblieben seien.
- BVerwG, 24.08.1959 - VI B 20.59
Rechtsmittel
Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand der hier in Betracht kommenden 2. Alternative des § 7 G 131 vorliegt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits weitgehend geklärt (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 61 [BVerwG 08.05.1957 - III C 30/56]; 5, 275) [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56].Das Oberverwaltungsgericht ist bei der rechtlichen Würdigung des Streitfalles zutreffend davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 7 G 131 ohne Einschränkung auch auf Zeitbeamte nach den für alle übrigen dem Gesetz zu Art. 131 GG unterfallenden Beamten maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen anwendbar ist (BVerwGE 5, 275).
Wie aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere aus der eingehenden Würdigung des beruflichen Werdeganges des Klägers, zu entnehmen ist, hat das Oberverwaltungsgericht entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht verkannt, daß es zur Erforschung der Beweggründe der Ernennungsbehörde in der Regel geboten sein wird, Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Beamten zu halten und auf diese Weise festzustellen, ob er schon vor dem streitigen Ernennungsakt aus politischen Gründen gefördert worden ist und ob derartige Gründe später fortgewirkt haben (BVerwGE 5, 61 [62]; 5, 275 [278]; Urteil des II. Senatsvom 19. März 1959 - BVerwG II C 171.57 -).
Das Oberverwaltungsgericht hat schließlich - entsprechend der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 5 275) - auch in Betracht gezogen, daß der Eigenschaft eines Amtsbewerbers als "alter Kämpfer" die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens für den politischen Charakter der Ernennung zukommt, daß demgegenüber aber im einzelnen Falle auch die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers auf die Beweggründe für seine Ernennung erheblich eingewirkt haben können.
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 108.57
Rechtsmittel
Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18, 19]; 3, 110 [113, 114]; 5, 275) nur, wenn der Verwaltungsgerichtshof nicht die letzte Rechtsstellung des Klägers gesondert auf ihre Fehlerhaftigkeit im Sinne der zweiten Alternative des § 7 G 131 geprüft und sich dieser Nachprüfung ohne weiteres infolge der von ihm festgestellten Fehlerhaftigkeit der Beförderung des Klägers zum Reichsbahnoberinspektor am 1. März 1935 für enthoben gehalten hätte.Ihre Anwendung rechtfertigt daher die Schlußfolgerung, daß sich die Ernennungsbehörde damals nicht von sachlichen Erwägungen, sondern ausschließlich oder überwiegend von politischen Gesichtspunkten hat leiten lassen (vgl. hierzu Urteile des II. Senats vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 -, DVBl. 1956, 835 = DÖV 1957, 240; vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 -, DVBl. 1957, 130; vom 18. September 1958 - BVerwG II C 127.57 - Urteile des VI. Senats vom 24. Januar 1957 - BVerwG VI C 33.56 -, und vom 8. August 1958 - BVerwG VI C 127.56 -, BVerwGE 5, 275).
Die an diese Feststellung vom Verwaltungsgerichtshof geknüpfte, nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die für die Beförderung des Klägers zum Oberinspektor maßgeblichen politischen Motive auch noch bei seiner späteren Beförderung zum Amtmann am 1. August 1942 überwiegend wirksam geblieben sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [115]; 5, 275).
- BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61
Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen
Die Vermutung spreche dafür, daß ihm auch die folgenden hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen überwiegend aus diesem Beweggrund zuteil geworden seien (BVerwGE 5, 275; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56].Die Darlegungen im angefochtenen Urteil zu § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 mit dem Ergebnis, daß sämtliche Ernennungen und Beförderungen des früheren Klägers unberücksichtigt bleiben müssen, lassen eine unrichtige Rechtsanwendung nicht erkennen; sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).
Umstände, die auf einen Motivwandel der Ernennungsbehörde (vgl. BVerwGE 5, 275 [277]) schließen lassen können, sind im Berufungsurteil nicht festgestellt.
- BVerwG, 26.08.1959 - VI C 163.57
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275) [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]hat das Berufungsgericht geprüft, ob die umstrittenen Beförderungen des Klägers zum Reichsbahninspektor, zum Reichsbahnoberinspektor und zum Reichsbahnamtmann aus mindestens gleichgewichtigen sachlichen Beweggründen oder überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden sind.Daraus und aus dem weiter festgestellten Umstand, daß der Kläger damals als einziger seiner Berufskollegen ohne die sonst übliche - wenn auch damals nicht zwingend vorgeschriebene - Prüfung für den gehobenen Dienst und ohne überragende Qualifikation zum Inspektor befördert worden ist, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum gefolgert, daß für diese - offensichtlich im Rahmen der gerichtsbekannten Förderungsaktion der Reichsbahn zugunsten der sogenannten alten Kämpfer (vgl. Erlasse des Generaldirektors vom 18. Januar, 3. März und 12. Juni 1934) erfolgte - Beförderung die politischen Gesichtspunkte den Ausschlag gegeben haben (vgl. hierzu auch Urteile des II. Senatsvom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - DVBl. 1956 S. 835 = DÖV 1957 S. 240;vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 - DVBl. 1957 S. 130;vom 18. September 1958 - BVerwG II C 127.57 - Urteile des VI. Senatsvom 24. Januar 1957 - BVerwG VI C 33.56 - undvom 8. August 1958 - BVerwG VI C 127.56 - BVerwGE 5, 275).
Die an diese Feststellung geknüpfte, nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die für die Beförderung des Klägers zum Reichsbahninspektor maßgeblichen politischen Motive auch noch bei der zeitlich kurz darauffolgenden Beförderung zum Reichsbahnoberinspektor (1. November 1935) und zum Reichsbahnamtmann (1. Januar 1941) fortgewirkt haben, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [115]; 5, 275).
- BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die …
Sollte das Berufungsgericht hingegen - wofür vieles spricht - den schon erwähnten Wahrscheinlichkeitsbeweis im Auge gehabt haben, so hätte es übersehen, daß die festgestellte enge Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus - die hier ohne Verletzung der Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ohne weiteres schon aus der von dem Kläger nicht bestrittenen Tatsache des frühzeitigen Eintritts in die NSDAP und die SA hergeleitet werden könnte - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar ein sehr schwerwiegendes Beweisanzeichen dafür ist, daß der Betroffene eine nach der "Machtübernahme" begründete beamtenrechtliche Rechtsstellung "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" erlangt hat (BVerwGE 5, 275 [279] und BVerwGE 8, 296 [301]), es jedoch eine Frage des Einzelfalls ist, ob dieses gewichtige Beweisanzeichen durch das Hinzutreten besonderer Umstände, die auf die Zugehörigkeit zu dem Kreis der "alten Kämpfer" zurückzuführen sind (Anwendung der zur beruflichen Förderung der "alten Kämpfer" ergangenen Erlasse), geeignet ist, die in Rede stehende Vermutung auszulösen mit der Folge, daß nunmehr der betroffene "alte Kämpfer" die materielle Beweislast trägt (vgl.Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 55]).Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vermutung des Fortwirkens überwiegend parteipolitischer Beweggründe sich nur auf diejenigen - späteren - Ernennungen und Beförderungen erstreckt, die auf der die Vermutung auslösenden Ernennung oder Beförderung "fußen" (BVerwGE 5, 275 [278]; BVerwGE 8, 305 [307]).
- BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57
Rechtsmittel
Indessen hat das Oberverwaltungsgericht übersehen, daß bei der Prüfung der Frage, ob eine Ernennung oder Beförderung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nicht zu berücksichtigen ist, zwar von der Rechtsstellung des Betroffenen am 8. Mai 1945 auszugehen, jedoch auf die zeitlich vorhergehenden Ernennungen oder Beförderungen, soweit diese der nationalsozialistischen Machtübernahme folgten, Rückschau zu halten ist, weil die etwaigen politischen Beweggründe, die für diese Ernennungen oder Beförderungen wirksam geworden sind, vielfach auch für alle folgenden Akte der Ernennungsbehörde während der nationalsozialistischen Herrschaft wirksam geblieben sein dürften und weil die Tatsache, daß eine solche Ernennung oder Beförderung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen wurde, die Vermutung begründet, daß auch bei den späteren, darauf fußenden Ernennungen oder Beförderungen das Schwergewicht der Beweggründe im politischen Bereich gelegen hat (vgl. BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113, 115]; 5, 61 [62]; 5, 275 [278]).Dem steht der zwischen der Ernennung des Klägers zum Stadtoberförster und den hier streitigen Beförderungen liegende Wechsel des Dienstherrn um so weniger entgegen, als die vorerörterte tatsächliche Vermutung in jedem Falle gilt, wenn die spätere Ernennung oder Beförderung auf der früheren tatsächlich fußte (BVerwGE 5, 275 [278/279]), und weil das Forstpersonalwesen unter Einschluß auch des Gemeindeforstdienstes bereits seit 1934 reichseinheitlich gelenkt wurde (vgl. Gesetz über die Überleitung des Forstwesens auf das Reich vom 3. Juli 1934 - RGBl. I S. 534 - nebst Durchführungsverordnungen vom 12. Juli 1934 - RGBl. I S. 617 - und vom 28. Januar 1935 - RGBl. I S. 70 - ferner Erlaß, betr. die Amts- und Dienststellenbezeichnungen der Gemeindeforstbeamten vom 5. November 1934 - MBliV Sp. 1491 -).
- BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
Rechtsmittel
Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110; 5, 275) nur gewesen, wenn das Berufungsgericht die letzte Rechtsstellung überhaupt nicht selbständig gewürdigt hätte.Eine solche Reihenfolge war im Rahmen der bei der Prüfung gebotenen Rückschau sachgerecht, da sich aus den Motiven der Ernennung zum Legationsrat I. Klasse Schlüsse auf die Beweggründe bei der Beförderung zum Vortragenden Legationsrat ergeben konnten (BVerwGE 5, 275; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].
- BVerwG, 26.08.1960 - VI B 25.60
Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels - Voraussetzungen der grundsätzlichen …
- BVerwG, 03.12.1959 - VI C 235.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.01.1959 - VI C 398.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 386.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.03.1960 - VI CB 175.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.11.1959 - VI C 56.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.07.1959 - VI C 94.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 391.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 128.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.03.1959 - II C 319.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.03.1959 - II C 171.57
Berücksichtigung einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus bei der Ernennung …
- BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer …
- BVerwG, 12.11.1959 - II C 382.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.05.1984 - 2 C 41.81
Nachzahlungforderung aus dem Ruhegehalt eines Beamten - Begrenzung des zeitlichen …
- BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65
Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der …
- BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf …
- BVerwG, 15.04.1977 - II C 21.72
Aufhebung einer Versetzungsverfügung
- BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73
Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen …
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 1.78
Anspruch auf frühere Beförderung zum Technischen Bundesbahnoberinspektor
- BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die …
- BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden …
- BVerwG, 03.12.1960 - VI B 37.60
Begriff der Ernennung im Sinne des § 7 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) - Ernennung …
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
Einschränkung des einem beamteten Chefarzt in Hessen in der …
- BVerwG, 22.07.1965 - II C 41.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.07.1959 - VI C 429.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.04.1959 - VI C 201.57
Beförderung eines Beamten - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 6.77
Genehmigung zur Übernachtung außerhalb der dienstlichen Unterkunft - …
- BVerwG, 05.07.1962 - II CB 121.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
Aberkennung des halben Ruhegehaltes eines Mitgliedes der Nationalsozialistischen …
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 46.61
- BVerwG, 20.02.1961 - VI C 174.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.10.1960 - II C 21.58
Wiederherstellung der durch den Nationalsozialismus gestörte Ordnung innerhalb …
- BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.05.1960 - VI C 218.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.04.1960 - VI C 159.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.10.1958 - II C 132.57
Rüge der unzureichenden Sachaufklärung - Widerruf eines begünstigenden …
- BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63
Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer …
- BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60
Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …
- BVerwG, 14.10.1960 - II B 67.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 367.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.07.1960 - II C 102.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.06.1960 - VI C 85.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.11.1959 - VI C 48.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.07.1959 - VI C 418.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.02.1959 - II CB 277.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Zulassung einer Revision nach den Vorschriften des Rahmengesetzes zur …
- BVerwG, 07.12.1966 - VI C 116.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Ersternennung zum Beamten bei enger …
- BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum …
- BVerwG, 29.06.1962 - II B 2.62
Darlegung der grundlegenden Bedeutung einer Rechtsfrage in der …
- BVerwG, 13.03.1962 - II C 161.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.04.1960 - VI C 172.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.04.1960 - VI C 243.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.02.1960 - II C 60.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.12.1959 - II B 54.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.09.1959 - II C 375.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus …
- BVerwG, 26.05.1959 - II C 108.57
Vorzugsweise Beförderung eines Beamten wegen seiner Verdienste um den …
- BVerwG, 28.04.1959 - II B 60.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.04.1959 - VI B 99.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.09.1967 - II C 34.65
Betriebsdiensttauglichkeit eines Beamten - Anerkennung eines Dienstunfalls - …
- BVerwG, 25.02.1965 - II C 231.61
Rechtmäßigkeit i.R.d. Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit wegen politischer …
- BVerwG, 27.08.1963 - VI C 166.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
Ermessenserwägungen bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Prüfung der …
- BVerwG, 01.07.1960 - VI B 67.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.05.1960 - VI B 55.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.01.1960 - VI C 46.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.11.1959 - II C 371.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.09.1958 - VI B 160.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.02.1958 - VI C 24.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.09.1971 - I B 52.71
Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises im Handwerksrecht - Untersagung …
- BVerwG, 20.11.1959 - II C 184.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.06.1959 - VI C 216.56
Versorgung der Hinterbliebenen eines gefallenen Inspektors
- BVerwG, 13.02.1958 - II C 306.57
Rechtsmittel